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Spendenbescheinigung erstellen: Der komplette Leitfaden für Vereine

Stand: Juli 2026 · Rechtsgrundlagen: § 50 EStDV, § 10b EStG, BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I S. 1333)

Kurz beantwortet: Ein gemeinnütziger Verein darf Spendenbescheinigungen (offiziell: Zuwendungsbestätigungen) selbst erstellen, wenn er einen gültigen Freistellungsbescheid besitzt. Die Bescheinigung muss dem verbindlichen amtlichen Muster folgen — Wortlaut und Reihenfolge dürfen nicht verändert werden — und alle Pflichtangaben enthalten: Spender mit Anschrift, Betrag in Ziffern und Buchstaben, Datum, Bescheid-Daten und die Pflicht-Hinweistexte. Für falsche Bescheinigungen haftet der Verein mit 30 % des bescheinigten Betrags (§ 10b Abs. 4 EStG).

Schritt 1: Darf Ihr Verein überhaupt ausstellen?

Grundlage ist der Freistellungsbescheid (bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid) oder — bei neu gegründeten Vereinen — die Feststellung nach § 60a AO. Beides hat ein Verfallsdatum (§ 63 Abs. 5 AO):

Ist der Bescheid älter, wird die Bescheinigung vom Finanzamt nicht anerkannt — prüfen Sie das Datum, bevor Sie auch nur eine einzige Bescheinigung schreiben.

Schritt 2: Wann ist eine Bescheinigung nötig — die 300-€-Grenze

Bis 300 € je Zuwendung genügt dem Spender der vereinfachte Nachweis: Kontoauszug plus ein Beleg des Vereins mit den Angaben zur Freistellung (§ 50 Abs. 4 EStDV). Über 300 € ist die förmliche Zuwendungsbestätigung Pflicht für den Steuerabzug. In der Praxis wünschen viele Spender auch für kleinere Beträge einen förmlichen Beleg — er wirkt wertschätzend und bindet Spender.

Schritt 3: Was zählt als Spende — und was nicht?

ZahlungBescheinigungsfähig?
Geldspende ohne GegenleistungJa
Mitgliedsbeitrag (Förderverein, mildtätige/kulturelle Zwecke)Ja — als „Mitgliedsbeitrag" kennzeichnen
Mitgliedsbeitrag (Sport, Heimatpflege, Freizeitzwecke)Nein (§ 10b Abs. 1 EStG) — häufigster Fehler!
Aufwandsspende (Verzicht auf Erstattung)Ja — „Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen: Ja" ankreuzen; Anspruch muss ernsthaft eingeräumt und werthaltig sein
Tombola-Los, Eintritt, FestessenNein — Gegenleistung
SachspendeJa, aber eigenes Muster mit Wertermittlung nötig

Schritt 4: Die Pflichtangaben des amtlichen Musters

Details zum Ausfüllen jedes Felds inkl. kostenloser amtlicher Word-Vorlage: Spendenbescheinigung-Vorlage (amtliches Muster). Für Mehrfachspender: Sammelbestätigung mit Anlage.

Unterschrift — oder maschinell ohne?

Standard ist die eigenhändige Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person (i. d. R. Vorstand nach § 26 BGB; interne Delegation ist möglich, die Verantwortung bleibt beim Vorstand). Alternativ dürfen Bescheinigungen maschinell ohne Unterschrift erstellt werden — Voraussetzung ist, dass der Verein die Nutzung des Verfahrens seinem Finanzamt angezeigt hat (R 10b.1 Abs. 4 EStR). Das gilt auch, wenn eine eingescannte oder digital gezeichnete Unterschrift aufgedruckt wird.

Haftung: Warum Sorgfalt kein Papierkram ist

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder Zuwendungen zweckfremd verwendet, haftet für die entgangene Steuer — pauschal 30 % des Betrags (§ 10b Abs. 4 EStG). Typische Auslöser: bescheinigte Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen, doppelte Belege (Einzel- und Sammelbestätigung), Fantasie-Beträge bei Aufwandsspenden. Deshalb gilt: jede Position einzeln prüfen, bevor sie bescheinigt wird.

Nach dem Erstellen: Doppel und Aufbewahrung

Der Verein muss ein Doppel jeder Bestätigung aufbewahren (§ 50 Abs. 4 EStDV) — die elektronische Speicherung der PDFs genügt. Fortlaufende Bescheinigungsnummern sind zulässig und erleichtern Kassenprüfung und Zuordnung erheblich.

Der schnellste Weg: automatisch nach amtlichem Muster

Konto-CSV laden, jede Position per Klick bestätigen, fertige PDFs — inklusive Betrag in Worten, Sammelbestätigungen mit Anlage, Bescheid-Altersprüfung und Mitgliedsbeitrags-Schutz. 100 % im Browser, keine Datenübertragung, die ersten 5 Bescheinigungen kostenlos.

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Häufige Fragen

Können wir Bescheinigungen für das Vorjahr ausstellen?

Ja, jederzeit — mit dem echten, aktuellen Ausstellungsdatum. Rückdatieren ist unzulässig.

Muss der Spender das Original in Papierform erhalten?

Bei maschineller Erstellung mit Anzeige beim Finanzamt ist auch die elektronische Übermittlung als schreibgeschützte Datei anerkannt. Beim klassischen Weg mit Unterschrift erhält der Spender das unterschriebene Dokument.

Was ist mit dem Zuwendungsempfängerregister und der digitalen Spendenquittung?

Die elektronische Direktübermittlung an die Finanzverwaltung ist im Aufbau, aber Stand Juli 2026 ohne verbindlichen Zeitplan. Bis dahin bleiben PDF- bzw. Papier-Bescheinigungen nach amtlichem Muster der Standard.

Brauchen wir für jede Kleinspende eine Bescheinigung?

Nein — bis 300 € je Zuwendung genügt der vereinfachte Nachweis per Kontoauszug (§ 50 Abs. 4 EStDV). Ausstellen dürfen Sie trotzdem.

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